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Häufig gestellte Fragen zu vermögenswirksamen Leistungen

Alles Wissenswerte über VL-Verträge, Arbeitgeberbeiträge und die richtige Sparform für Ihren Vermögensaufbau

Vermögenswirksame Leistungen (VL) sind Zuschüsse vom Arbeitgeber, die direkt in einen Sparvertrag fließen – meistens zwischen 6,65 und 40 Euro pro Monat. Der Staat fördert das Ganze zusätzlich durch Arbeitnehmer-Sparzulage, wenn Sie selbst einzahlen. Es ist im Grunde eine automatische Vermögensbildung ohne großen Aufwand.

Ja, aber das hängt auch von Ihrem Arbeitgeber ab. Manche Unternehmen haben sich auf Bausparpläne festgelegt, andere bieten mehrere Optionen an. Bausparpläne sind sicherer und ideal, wenn Sie später ein Haus bauen oder kaufen wollen. Fondssparpläne haben höhere Renditechancen, schwanken aber auch stärker im Wert. Am besten fragen Sie Ihren Arbeitgeber oder Ihre Personalabteilung, welche Varianten angeboten werden.

Die Sperrfrist ist ein Zeitraum von mindestens 6 Jahren nach Vertragsbeginn, während dem Sie das Geld nicht einfach abheben können, ohne Steuervorteile zu verlieren. Nach 6 Jahren können Sie frei über Ihr Vermögen verfügen – entweder abheben, im Vertrag lassen oder in einen neuen Vertrag einzahlen. Das ist eigentlich ganz sinnvoll, weil es Sie zum Sparen “zwingt” und Sie nicht ständig versucht sind, an das Geld heranzugehen.

Das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben – Ihr Arbeitgeber kann selbst entscheiden, ob und wie viel er beisteuert. Üblich sind monatlich zwischen 6,65 Euro (die Mindestgrenze für die staatliche Förderung) und 40 Euro. Viele größere Unternehmen zahlen den maximalen Betrag, weil es attraktiv für die Mitarbeiter ist. Das können Sie gerne in Ihrem Arbeitsvertrag oder in der Betriebsvereinbarung nachlesen.

Ja! Wenn Sie zusätzlich zur Arbeitgeberzuschuss selbst einzahlen, können Sie die Arbeitnehmer-Sparzulage bekommen. Diese beträgt maximal 80 Euro pro Jahr und ist im Grunde “kostenloses Geld” vom Staat. Allerdings müssen Sie mindestens 4 Prozent Ihres Jahreseinkommens einzahlen, um die volle Förderung zu erhalten – das ist aber meist nicht besonders viel.

Ihre VL-Verträge laufen einfach weiter – Sie müssen sich da nicht neu anmelden. Die Arbeitgeberzuschuss vom alten Arbeitgeber endet natürlich, aber Ihr angesparter Betrag bleibt unangetastet und läuft bis zum Ende der Sperrfrist. Der neue Arbeitgeber kann dann wieder seine Zuschüsse einzahlen, falls er VL anbietet. Sie können auch weiter selbst einzahlen, um die Sparzulage zu nutzen.

Sie haben noch offene Fragen?

Wir helfen Ihnen gerne weiter – egal ob Sie einen VL-Vertrag einrichten, den richtigen Sparplan wählen oder Ihre Strategie optimieren möchten.

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